1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle von Andrea Moll und Shiva-Yoga (Anbieter) angebotenen Leistungen, Kurse, Seminare, Einzelstunden und sonstigen Leistungen. Mit Ihrer Buchung erkennen die Kursteilnehmer und Kunden (Teilnehmer) diese AGB als verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie individualvertraglich schriftlich vereinbart sind.

2. Angebote und Preise

Verträge kommen durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers zu Stande. Die tatsächliche Teilnahme an der ersten Übungsstunde eines Kurses gilt als Anmeldung. Es können Einzelstunden, Kurse und Seminare gebucht werden. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten, schriftlich vereinbarten Preise. Der Anbieter arbeitet in der Regel gegen Vorkasse. Ratenzahlungen und nachschlüssige Zahlungen sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart ist.

Kurse und Seminare können nur als Unterrichtsgesamtheit gebucht werden. Die Teilnehmer sind aufgefordert, an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Sofern einzelne Teilnehmer diese Möglichkeit nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf anteilige Kostenerstattung.

Der Anbieter ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus organisatorischen und räumlichen Gründen erforderlich ist. Es besteht kein Anspruch auf einen Vertragsschluss, wenn die Teilnehmerzahl erschöpft ist.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kurse aus organisatorischen Gründen zu verlegen oder zeitlich zu verschieben. Die Verlegung wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Kann der Teilnehmer einen außerplanmäßigen Termin nicht wahrnehmen, so hat er Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden.

Der Unterricht ist grundsätzlich persönlich zu erbringen. Im Falle der Verhinderung oder Erkrankung ist der Anbieter jedoch berechtigt, den Unterricht durch eine qualifizierte Vertretung erbringen zu lassen und eine Ersatz-Lehrkraft zu stellen.

Die Veranstaltungen beginnen pünktlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Bei einer Verspätung bis zu 10 min kann der Teilnehmer die restliche Unterrichtseinheit besuchen. Danach ist eine qualifizierte Unterrichtung aufgrund des Kursaufbaus nicht mehr möglich. Der Anbieter kann den Teilnehmer dann von der betreffenden Unterrichtseinheit ausschließen. Der Teilnehmer bleibt dennoch weiter zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall unentschuldigten Nichterscheinens.

Fällt eine Kurseinheit aufgrund von Umständen aus, die vom Anbieter zu vertreten sind, so können geleistete Vorauszahlungen anteilig an den Teilnehmer rückerstattet werden, wenn der Anbieter nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine Ersatzstunde anbietet. Der Anbieter hat stets das Recht, einen Ersatztermin anzubieten (Nacherfüllung). Ersatztermine müssen dem Teilnehmer zumutbar sein. Lehnt der Teilnehmer einen solchen Ersatztermin ab, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Für die Dauer des Unterrichts ist der Anbieter dem Teilnehmer gegenüber weisungsgebunden. Der Anbieter hat das Recht, einen Teilnehmer bei grob ungehörigem Verhalten oder gefährlichen Verhaltensweisen gegenüber dem Kursleiter oder einem anderen Teilnehmer vorübergehend von der Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer bleibt dennoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung berechtigt. Bei wiederholten Verstößen ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Mängelrügen gegenüber dem Anbieter sind jederzeit zulässig, sie müssen jedoch vor Ablauf der Unterrichtseinheit vorgebracht werden, um dem Anbieter das Recht zu erhalten, die Mängel abzustellen und Nacherfüllung zu leisten.

3. Erbringung von Zusatzleistungen

Kurse und Einzelstunden finden grundsätzlich in den Unterrichtsräumen des Anbieters statt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Seminare können auch extern angeboten werden. In diesem Falle stellt der Anbieter ausschließlich Unterkunft und Seminarleitung. Der Anbieter ist kein Reiseveranstalter, sondern gibt lediglich kontingentierte Unterkunftsleistungen Dritter weiter. Die Teilnehmer haben für An- und Abreise, Verpflegung und sonstige Leistungen selbst zu sorgen.

Der Anbieter gewährleistet die Geeignetheit der Veranstaltungsräume zum Zwecke des Yogaunterrichts. Er haftet nicht für Gebäude- und Ausstattungsmängel, die er nicht erkennen konnte und für Einwirkungen Dritter, die im Vorhinein nicht erkennbar waren.

4. Persönliche Eignung der Teilnehmer

Die Teilnahme am Yogaunterricht dient der persönlichen Entwicklung und Selbsterfahrung, sie ersetzt keine medizinische oder therapeutische Behandlung. Yoga beansprucht Geist und Körper, die Kurse sind auf bestimmte Erfahrungslevel zugeschnitten. Der Teilnehmer versichert, dass er körperlich gesund ist und ihm keine Gründe bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen könnten. Er versichert ferner, dass er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet. In Zweifelsfällen ist der Teilnehmer verpflichtet vor Buchung des Kurses ärztlichen Rat einzuholen. Er verpflichtet sich, bei Verdacht körperlicher Ungeeignetheit, auf eigene Kosten ein aktuelles, ärztliches Negativattest beizubringen. Er wird den Anbieter über seine bisherigen Yoga-Erfahrungen und seine körperliche Konstitution wahrheitsgemäß informieren, um diesem eine sachgerechte Zusammenstellung der Kurse zu ermöglichen und beim Unterricht darauf Rücksicht zu nehmen.

5. Haftung

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist: Der Anbieter haftet stets für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Der Anbieter haftet ferner für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für diese Schadensersatzansprüche hat der Anbieter eine Haftpflichtversicherung bis zur Höhe von 3 Millionen Euro abgeschlossen. Im Hinblick darauf wird die Haftung des Anbieters für jeden Einzelfall auf diese Schadenshöhe limitiert.

Weitere Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere haftet der Anbieter nicht für selbstverschuldete Unfälle und Verletzungen ohne Fremdeinwirkung.

Der Anbieter stellt keine Versicherung. Er weist darauf hin, dass auch bei sorgfältigstem Unterricht Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass durch seine sportliche Betätigung im Rahmen des Unterrichts unverschuldete Verletzungen auftreten können und wird hiergegen selbst ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Krankenversicherung, abschließen.

Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Geld, Wertgegenständen und Garderobe, er haftet nicht für die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (Brillen, Schmuck, Mobiltelefone, Sportausrüstung), außer bei Schäden die durch Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit verursacht sind.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigung, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung ist der Anbieter berechtigt, Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot berechtigt nicht zur Erstattung bereits entrichteter Kurs- bzw. Seminargebühr.

6. Änderung der persönlichen Verhältnisse, Wechsel der Vertragsparteien

Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, seiner Anschrift, seiner Erreichbarkeit und seiner körperlichen Konstitution, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von Bedeutung sein können, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Rechte aus der Buchung stehen dem Teilnehmer persönlich zu. Eine Abtretung der Rechte oder die Stellung einer Ersatzperson bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Anbieter.

7. Kündigung und Schadensersatz

Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. Er bleibt dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Eine Kündigung laufender Kurse oder Seminare ist unzulässig.

Der Anbieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer mit fälligen Zahlungen in Verzug ist und durch schriftliche Mahnung auf den Verzug und seine Folgen hingewiesen wurde. Die Mahnkosten in Höhe von 5,- € sind vom Teilnehmer zu übernehmen. In diesem Falle der außerordentlichen Kündigung steht dem Anbieter die volle Vergütung für die gebuchten Kurse bzw. das Seminar zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er aufgrund des Ausfalls erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft einnimmt.

Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht nur in den gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere bei schuldhaften Pflichtverletzungen. Tritt der Teilnehmer aus berechtigten Gründen vom Vertrag zurück, steht dem Anbieter eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Beginn des Unterrichts 25 %, bei einem Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Unterrichtsbeginn 50 % und danach 100 % der vereinbarten Vergütung.

8. Sonstige Klauseln

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Vertragsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ihrerseits der Schriftform.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen.

Die Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden dann eine dem gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung vereinbaren, unter Berücksichtigung der einschlägigen Paragraphen des deutschen BGB. Gleiches gilt für solche Regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Vertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.